Fertigen
Fertigen,
[
117-118] verb. reg. act. welches im
Hochdeutschen fast veraltet ist, und noch im Oberdeutschen vorkommt, fertig
machen. 1) Für verfertigen. Ein Bild fertigen, Es. 40, 20. Der Schmid muß
denken, wie er das Werk fertige, Sir. 38, 30, 31. 2) * Für abfertigen. Einen
Bothen fertigen. Ein Schiff, einen Fuhrmann fertigen. Im Oberdeutschen sind
Fertiger oder Gutfertiger, solche Personen, welche die Waaren anderer durch
Schiffer oder Fuhrleute fortschaffen, Güterbestäter, Spediteurs. 3) * Für
ausfertigen, daher noch an einigen Orten die kleine Lehenwaare, welche den
Beamten für die Ausfertigung des Lehnbriefes, oder Lehnscheines gegeben wird,
die Fertigungsgebühr heißt. 4) * Sich fertigen, sich eilig begeben, verfügen.
Sie fertigen sich durch den Jordan, vor dem Könige her, 2 Sam. 19, 17. 5) * Die
Gewähr leisten; daher die Fertigung, die Gewährleistung, und Fertigungsbrief,
die schriftliche Versicherung derselben. An andern Orten ist der
Fertigungsbrief so viel als ein Bezirkbrief, eine Urkunde oder Vertrag wegen
der Mark- und Gränzsteine.