Ausführen. Die Behauptung, daß mit dem Niedersächsischen utföhren (in der Bedeutung zu Ende bringen) immer der Begriff unerlaubter Mittel verbunden werde, ist ungegründet. Der Niedersachse versteht unter utföhren in jeder Bedeutung weder mehr, noch weniger, als was ausführen im Hochdeutschen gilt. [1993-1994] | |