* Der Etter
, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur in einigen Oberdeutschen
Gegenden, besonders in Oberschwaben und am Oberrheine übliches Wort, die
Grenzen, die Einfassung eines Ortes, besonders die Grenzen der Dorf- und
Feldflur, und die innerhalb derselben gelegenen Grundstücke zu bezeichnen.
Inner Etters, innerhalb des Dorfes, der Feldflur u. s. f. Außer Etters,
außerhalb derselben. Daher der Etterzaun, der Grenzzaun, das Etterkreuz,
das Grenzkreuz, der Etterzehente, der kleine Zehente oder Schmalzehente,
welcher innerhalb der Gärten und deren Befriedigung wächset.
S. Schilters Glossar. v. Ethere.Anm. Dieses alte Wort
lautet in den gemeinen Oberdeutschen Mundarten Ether, Eder und Ider. Es ist
sehr alt, und kommt unter andern schon in dem Longobardischen Gesetze vor, wo
für Etterzaun, Derzon, in bessern Ausgaben aber Iderzon stehet. Da
für Etterzaun in dem alten Baierischen Gesetze auch Ezziscun gefunden
wird, so scheinet Etter zu Esch, Ösch zu gehören, denn t und s werden
in den Mundarten einander sehr oft unterschoben;
S. 3 Esche. Im Angels. ist Heder und Eodur ein Zaun, und
im alten Schwedischen bedeutet Ettur das Ende, Dags Ettur, das Ende des Tages,
der Abend.
S. auch Ort. [
1975-1976]