Der Erzschenke
, des -n, plur. die -n, von 2 Erz, ein Erzbeamter des Deutschen
Reiches, der die Stelle eines Schenken bey dem Kaiser und Reiche vertrat, oder
durch den Erbschenken vertreten ließ. Die Churfürsten von Böhmen
waren jederzeit Erzschenken des Reiches. In der Deutschen Bibel werden die
obersten Schenken königlicher Personen mehrmahls Erzschenken
genannt. [
1963-1964]