Der Erzschatzmeister, des -s, plur. ut nom. sing. von 2 Erz, ein Erzbeamter des Reiches, der bey feyerlichen Gelegenheiten die Stelle eines Schatzmeisters bey dem Kaiser und dem Reiche verwaltete, oder durch seinen Erbschatzmeister verwalten ließ. Es war dieses Erzamt in den neuern Zeiten gestiftet, und Churpfalz übertragen worden. [1961-1962] | |