Der Erzschatzmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. von 2 Erz, ein Erzbeamter des
Reiches, der bey feyerlichen Gelegenheiten die Stelle eines Schatzmeisters bey
dem Kaiser und dem Reiche verwaltete, oder durch seinen Erbschatzmeister
verwalten ließ. Es war dieses Erzamt in den neuern Zeiten gestiftet, und
Churpfalz übertragen worden. [
1961-1962]