Der Erzmarschall
, des -es, plur. die -marschälle, von 2 Erz, der vornehmste
Marschall, ein Erzbeamter des Deutschen Reiches, welcher bey dem Kaiser und
Reiche bey feyerlichen Gelegenheiten die Stelle eines Marschalles vertrat, oder
durch seinen Erbmarschall vertreten ließ; Archimareschallus. Das Churhaus
Sachsen bekleidete diese Würde von alten Zeiten her. [
1961-1962]