Der Erzbischof
, des -es, plur. die -bischöfe, von 2 Erz 1, der vornehmste
unter den Bischöfen, der erste Bischof unter mehrern, der zugleich die
geistliche Gerichtsbarkeit über sie ausübet; Archiepiscopus, bey dem
Stryker Ertzepyscholf, Dän. Erkebiskop. Daher erzbischöflich, adj. et
adv. einem Erzbischofe gehörig, ihn betreffend. Die erzbischöfliche
Würde, erzbischöfliche Einkünfte, Unterthanen u. s.
f. [
1957-1958]