Das Erzamt
, des -es, plur. die -ämter, von 2 Erz 1, eigentlich, das
vornehmste Amt unter ähnlichen Ämtern. Doch wurde dieses Wort nur in
engerer Bedeutung im Deutschen Reiche von den vornehmsten Reichsämtern
gebraucht, welche von den Churfürsten und einigen fürstl. Personen
bekleidet worden, welche selbige durch ihre Erbbeamte verwalten ließen.
Daher der Erzbeamte, des -n, plur. die -n, der mit einem Erzamte bekleidet
ist. [
1957-1958]