Erweislich
, -er, -ste, adj. et adv. was erwiesen werden kann, in der
zweyten Bedeutung des Verbi. Der Satz ist gar leicht erweislich. Erweislich
falsch, erweislich wahr. Etwas erweislich machen, es erweisen. Daher die
Erweislichkeit, plur. inus. die Eigenschaft, da eine Sache erwiesen werden
kann. [
1953-1954]