Erweisen
, verb. irreg. act.
S. Weisen. 1) Durch die That deutlich machen, mir der
That zeigen; beweisen. Einem viele Ehre, die letzte Ehre erweisen. Er hat mir
in meinem Leben viel Gutes, lauter Böses erwiesen. Der Himmel
hat [
1951-1952] mir eine Wohlthat erwiesen, die mich vor
Erkenntlichkeit zu Thränen bringt, Gell. Sich versöhnlich, dankbar,
undankbar erweisen. Er hat sich sehr hart, mitleidig, gegen mich erwiesen. Er
erwies sich als meinen Freund. Im Oberdeutschen auch mit Auslassung des als.
Indem er den Tempel bewegt, so erweiset er sich einen Hohenpriester, Opitz. Der
kräftiglich erweiset ist ein Sohn Gottes nach dem Fleisch, Röm. 1, 4.
Welches aber im Hochdeutschen nicht nachgeahmet werden kann. 2) Die Wahrheit
oder Falschheit einer Sache deutlich machen; wie beweisen. Etwas durch Zeugen,
mit Gründen erweisen. Die Sache ist längst erwiesen. Einen Satz als
erwiesen annehmen. Ein erwiesener Satz.Daher die Erweisung in der ersten
Bedeutung.Anm. Bey dem Ottfried bedeutet iruueizen zeigen, bey dem Tatian
arweitzan beweisen. Im Oberdeutschen wird dieses Zeitwort, so wie weisen, mit
allen Abtheilungen regulär abgewandelt, ich erweiste,
erweist. [
1953-1954]