Ertheilen
, verb. reg. act. welches so viel als geben, mittheilen
bedeutet, aber nur in einigen bereits angeführten Fällen von
unkörperlichen Dingen gebraucht werden kann. Jemanden ein Amt, eine
Würde, einen Orden, eine Pfründe, eine Ehrenstelle, die Erlassung
seiner Dienste, Erlaubniß ertheilen. Einem einen guten Rath, Unterricht
ertheilen. Befehl ertheilen. Es ist bereits Befehl ertheilet worden, daß
u. s. f. Die Jahre hatten ihren Empfindungen noch nicht die gehörige
Stärke ertheilet. Daher die Ertheilung.Anm. In der heutigen Bedeutung
kommt dieses Wort in den ältern Zeiten nicht vor. Allein bey dem Ottfried
und noch ältern Schriftstellern ist irdeilen, ertailen, irteillen,
richten, verurtheilen. Ich geloub in dannen - ertailen viber lebend unt viber
tot, ich glaube, daß er dann richten wird über Lebendige und Todte,
in dem alten Glaubensbekenntnisse bey dem Goldast.
S. Urtheil. [
1947-1948]