Errichten
, verb. reg. act. aufrichten, doch nur noch in der edlern
Schreibart, in einigen figürlichen Bedeutungen dieses Zeitwortes. Dem
Manne von Verdienst ein Denkmahl errichten. Ein Bisthum, eine Akademie
errichten. Einen Vertrag, ein Bündniß mit jemanden errichten.
Freundschaft mit jemanden errichten. So auch die Errichtung.Anm. In der
eigentlichen Bedeutung kommen so wohl errihten und irrihten, als ufirrihten;
bey dem Kero, Ottfried und Notker mehrmahls für aufrichten vor. Der
letztere gebraucht es auch für sich auflehnen.
S. Aufrichten. [
1931-1932]