Erörtern
, verb. reg. act. untersuchen und entscheiden, von dunkeln,
streitigen Sachen. Eine Frage, einen Zweifel, eine streitige Sache
erörtern. Die Frage ist längst erörtert. Besonders von der
gerichtlichen Entscheidung streitiger Sachen, nach vorher gegangener
Untersuchung. Grenzirrungen erörtern. So auch die Erörterung.Anm.
Dieses Wort ist ohne Zweifel das Factitivum von dem veralteten Reciproco sich
orten, sich endigen. Es stammet von Ort, Ende, Grenze, her und scheinet eine
buchstäbliche Übersetzung der Lateinischen Zeitwörter definire
und determinare zu seyn. Ehedem war in diesem Verstande auch das einfache
örtern, ingleichen abörtern üblich.
S. Ort und Örtern. [
1929-1930]