Der Eroberer
, des -s, plur. ut nom. sing. der eine Stadt oder ein Land
erobert hat, in der vierten Bedeutung des Verbi, Ingleichen, der viele
Länder erobert hat, in gehässiger Bedeutung, weil das Zeitwort nur
die gewaltsame Bezwingung nicht aber das Recht ausdruckt. So war Alexander ein
Eroberer. Einen solchen Eroberer nannte man ehedem auch einen Landzwinger,
obgleich dieses Wort nachmahls auch von Friedebrechern und
Straßenräubern gebraucht wurde. [
1927-1928]