Ernennen
, verb. irreg. act. (
S. Nennen,) unter mehrern Dingen nahmentlich zu etwas
bestimmen. Einen Tag zu einer gerichtlichen Handlung ernennen. Am
häufigsten von Personen. Jemanden zum Bürgermeister, zum
Rathsherren,zum Minister ernennen. Die Mittelspersonen, die Beysitzer, die
Gesandten ernennen. Daher die Ernennung. [
1923-1924]