Ermäßigen
, verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen, ingleichen in
den Kanzelleyen Obersachsens üblich ist. 1) Mäßigen, moderiren.
Die Ermäßigung der Baudienste bey der Obrigkeit suchen. Die Kosten
ermäßigen. Beklagter auch die verursachten Schäden und Kosten
auf unsere Ermäßigung zu erstatten schuldig. 2) Dafür halten,
erachten; in welcher Bedeutung es das Intensivum des folgenden ermessen zu seyn
scheinet. Wir haben es billig zu seyn ermäßiget. Jedoch ist auf
hauswirthliche Ermäßigung, wie viel Kühe gegen ander Zugvieh zu
rechnen, auszumachen u. s. f. [
1919-1920]