Ermahnen
, verb. reg. act. 1) * Durch Mahnen zu erhalten suchen,
einmahnen; ein im Hochdeutschen ungewöhnlicher Gebrauch. Wie ich aber das
Geld ermahnen soll, das weiß ich nicht, Tob. 5, 2. 2) * Erinnern, mit der
zweyten Endung der Sache, aber nur im Oberdeutschen. Jemanden eines Dinges
ermahnen. 3) * Höflich erinnern etwas zu thun, bitten etwas zu thun,
nöthigen; ein im Hochdeutschen gleichfalls veralteter Gebrauch. Indessen
ermahnten ihn die Jünger und sprachen, Rabbi iß! Joh. 4, 31. 4)
Bewegungsgründe zur Ausübung seiner Pflichten vorstellen, als ein
Mittelwort zwischen befehlen und bitten. Jemanden ermahnen. Seine Untergebenen
zum Guten, zur Tugend, zur Wohlthätigkeit ermahnen. Ich habe ihn fast
täglich ermahnet. Daher die Ermahnung, plur. die -en, besonders in der
letzten Bedeutung des Verbi, von der Handlung des Ermahnens. Alle Ermahnungen
waren vergebens. Jemanden gute Ermahnungen geben. Aller Ermahnungen
ungeachtet.Anm. Dieses Zeitwort lautet im gemeinen Leben besonders
Niedersachsens vermahnen, im Schwed. förmana. Ottfried gebraucht
dafür das einfache manon, an einem andern Orte aber das zusammen gesetzte
Frequentativum bimunigen. Die Ermahnung heißt bey ihm Manunga. In der
dritten und vierten Bedeutung ist es nach dem Lat. exhortari
gebildet. [
1919-1920]