Ermächtigen
, verb. reg. recipr. 1) Sich einer Sache ermächtigen, sich
derselben bemächtigen, ingleichen, sich dieselbe anmaßen, im
Oberdeutschen; Nieders. undermagten. 2) Sich die Macht nehmen; auch nur im
Oberdeutschen, wo es im nachtheiligen Verstande, doch aber in etwas gelinderer
Bedeutung für sich unterstehen gebraucht wird. Er ermächtigte sich,
die Stadt in Besitz zu nehmen. Nieders. undermaten, sich vermägtigen. So
auch die Ermächtigung. [
1919-1920]