Erliegen
, verb. irreg. neutr. (
S. Liegen,) welches am häufigsten im Infinitive, in
den zusammen gesetzten Zeiten aber gar nicht gebraucht wird. 1) Für das
einfache liegen, besonders im Oberdeutschen. Die Sache erliegen lassen. Ich
will die Unwahrheit auf sich erliegen lassen, sie auf sich beruhen lassen, sie
nicht rügen. 2) Unterliegen, zu Boden liegen. unter der Last erliegen. Ich
mußte unter der Last erliegen. Ingleichen figürlich. Unter den
Schmerzen, in den Widerwärtigkeiten, in dem Unglücke erliegen. Zu
viel, zu viel, meine Seele erliegt, Weiße. In dieser zweyten Bedeutung
kommt es schon bey dem Notker vor, wo es irligen und irlikken
lautet. [
1917-1918]