Erläutern
, verb. reg. act. lauter machen; doch nur im figürlichen
Verstande, begreiflich machen. Eine Sache erläutern. Ich will dir den
Umstand erläutern. Beyspiele beweisen nicht, sie erläutern nur. Daher
die Erläuterung. Jemanden eine Erläuterung geben, ihm eine Sache
begreiflicher machen. [
1915-1916]