Erlaucht
, adj. et adv. welches in dem gemeinen Sprachgebrauche
längst veraltet ist, ehedem aber für illustris, berühmt,
üblich war. Ther irlichte Tag, der feyerliche Tag, Notker. Besonders wurde
es ehedem, so wohl im Oberdeutschen als Niedersächsischen, als ein
Ehrentitel fürstlicher Personen, für das heutige durchlauchtig
gebraucht. Der irlüchte Hochgeborne Fürst und Herr - Herzog zu
Sachsen, heißt es noch in einer Urkunde von 1742. Eine erlauchte
Gesellschaft, auch wohl noch jetzt, von einer Gesellschaft fürstlicher und
höherer Personen. In den neuern Zeiten hat man diesen Titel besonders den
Reichsgrafen beygeleget. Es kann seyn, daß solches anfänglich von
Privatpersonen geschehen, denen die wahre Bedeutung dieses Wortes unbekannt
gewesen; indessen ist es noch in dieser Bedeutung wirklich in mehrern
Kanzelleyen angenommen. Es ist also dieses nicht, wie Popowitsch behauptet, ein
neues von den Sachsen erfundenes, sondern ein altes Wort, welches mit
durchlauchtig einerley Bedeutung hat. In dem Abstracto lautet es Erlaucht.
S. Erleuchten. [
1913-1914]