Die Erlaubniß
, plur. die -sse, das Recht und die Freyheit, welche man
jemanden gibt, etwas zu thun oder zu lassen. Um Erlaubniß bitten.
Erlaubniß haben, bekommen, erlangen. Einem Erlaubniß geben. Mit
Erlaubniß, eine gewöhnliche Formel, womit man in der
gesellschaftlichen Höflichkeit einen Einwurf, Widerspruch, oder auch ein
unanständiges Wort begleitet.Anm. Bey dem Kero lautet dieses Wort
Urlaubii, (
S. Urlaub,) in dem alten Gedichte auf Carls des
Großen Feldzug bey dem Schilter Orlof, bey spätern Schriftstellern
Laub, Lave, Lof, bey dem Opitz Erlaub und Verlaub, im Nieders. Verlöv, im
Schwed. Förlof, im Dän. Forlov, im Angels. Leafe, Lyfnisse, im Engl.
Leave. In einigen, besonders Niedersächsischen Mundarten ist dieses Wort
auch ungewissen Geschlechtes, das Erlaubniß. [
1913-1914]