Erkenntlich
, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was man erkennen, d. i. sich durch
die Sinne klar vorstellen kann; am häufigsten im Oberdeutschen.
Erkenntliche Buchstaben, die leicht zu erkennen sind. Er ist sehr erkenntlich
gemahlet, so daß manihn leicht erkennet. Im Hochdeutschen ist diese
Bedeutung ungewöhnlich.
S. Erkennen 3. 2) Empfangene Wohlthaten erkennend,
empfindend, daß man Dank schuldig sey. Ein erkenntlicher Mensch. Ein
erkenntliches Gemüth haben. Ingleichen dankbar. Ich werde erkenntlich
dafür seyn.Anm. Dieses Wort ist so wie verbrennlich, thunlich, baulich,
verzeihlich und hundert andere, aus dem Infinitive des Verbi erkennen, mit
Wegwerfung der Sylbe en gemacht. Das t in der Mitte, ist das t, euphonicum,
welches das n in diesen Fällen so gern begleitet, und auch in flehentlich,
wesentlich, vermessentlich, ordentlich, öffentlich u. a. angetroffen wird;
S. T. Es irren daher diejenigen, welche dieses und das folgende Wort entweder
erkenntlich und Erkenntlichkeit, oder erkänntlich und Erkänntlichkeit
schreiben. [
1907-1908]