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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Erhörlich

, -er, -ste, adj. et adv. so daß man erhöret werden kann, in der zweyten Bedeutung des Verbi. Ein boßhafter Mensch kann nicht erhörlich bethen. Bey dem Ruodebert im 9ten Jahrhunderte horsko. So auch die Erhörlichkeit, z. B. des Gebethes. [1903-1904]
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