Erhörlich
, -er, -ste, adj. et adv. so daß man erhöret werden
kann, in der zweyten Bedeutung des Verbi. Ein boßhafter Mensch kann nicht
erhörlich bethen. Bey dem Ruodebert im 9ten Jahrhunderte horsko. So auch
die Erhörlichkeit, z. B. des Gebethes. [
1903-1904]