Erhören
, verb. reg. act. 1) Hören, so daß das Vorwort er die
Bedeutung nur verstärkt. Da sie erhorte den wachter singen, Jacob von
Warte. Alspald derselb erhöret, das u. s. f. Theuerd. Kap. 96. Alsbald die
Magd die englisch Botschafft erhort mit ihren Ohren, Buch Belial 1472. Von
dieser veralteten Bedeutung hat sich nur noch die R. A. im Hochdeutschen
erhalten, das ist nicht erhöret, dergleichen hat man nie gehöret.
S. auch Unerhört. 2) In engerer Bedeutung, eine
Bitte gewähren, das Gebethene bewilligen; nach dem Lat. exaudire, am
häufigsten von Gott. Gott erhöret das Gebeth. Auch von Bewilligung
einer Bitte von hohen Personen. Ew. königliche Maj. geruhen unsere Bitte
gnädig zu erhören. So auch die Erhörung. Um gnädige
Erhörung bethen. Der Erhörung versichert seyn.Notker und Ottfried
gebrauchen in der zweyten Bedeutung gehoren. [
1903-1904]