Ergeben
, -er, -ste, adj. et adv. welches eigentlich das Mittelwort des
vorigen Zeitwortes ist, aber auch in einigen seiner Bedeutungen besonders
gebraucht wird. Einer Person ergeben seyn, sich ihrem Dienste, ihren Absichten,
ihren Neigungen gewidmet haben. Einer Sache ergeben seyn, sich von der Neigung
zu ihr beherrschen lassen. Alle Einwohner sind ihm ergeben. Den Künsten,
den Wissenschaften ergeben seyn. Dem Trunke, dem Geitze, der Faulheit u. s. f.
ergeben. Besonders gebraucht man es wohl im Positive als Superlative als ein
Ausdruck der Höflichkeit. Ich bin ihr ergebener, ihr ergebenster Diener.
Darf ich ergebenst bitten? Ich danke ganz ergebenst. Selbst von Worten, durch
welche man einem andern seine Ergebenheit bezeiget. Vermelden sie ihrem Freunde
mein ergebenes oder ergebenstes Compliment, meinen ergebensten
Dank. [
1893-1894]