Der Erbtruchseß
, des -ssen, plur. die -ssen, ein Erbbeamter, verschiedener
Stifter und fürstlichen Häuser,
S. Truchseß. Daher das Erbtruchsessenamt. Bey dem
Kaiser und Reiche verwalten dieses Amt mit dem Erbtüchenmeisteramte
zugleichdie Grafen von Waldburg, welche dem Erztruchsessen untergeordnet
sind. [
1871-1872]