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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Erbtochter | | Der Erbtruchseß

Die Erbtrift

, plur. die -en. 1) Das Triftrecht, welches man einem andernerblich gegen einen jährlichen Erbzins einräumet; ohne Plural. 2) Dasjenige Grundstück, auf welchem man ihm dieses Recht gestattet. [1871-1872]
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