Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Die Erbtochter
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Der Erbtruchseß
Die Erbtrift
, plur. die -en. 1) Das Triftrecht, welches man einem andernerblich gegen einen jährlichen Erbzins einräumet; ohne Plural. 2) Dasjenige Grundstück, auf welchem man ihm dieses Recht gestattet. [
1871-1872
]
Die Erbtochter
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Der Erbtruchseß
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, A - E
Kapitel:
E
Seiten:
1871-1872
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