Der Erbthürhüther
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter, so wohl des
Reiches, als auch einiger ansehnlichen Reichsstände;
S. Thürhüther. Erbthürhüther, oder
vielmehr Erbkammerthürhüther des H. K. Reiches, sind die Herren und
Grafen von Werther. Erbthürhüther in Österreich waren schon 1500
die von Wesing: nach deren Abgange sind die Herren von Schönkirchen mit
diesem Erbamte beliehen worden. [
1871-1872]