Der Thürhüther
, [
597-598] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Bedienter, welcher die Aufsicht über eine Thür hat, und die Aus- und
Eingehenden beobachtet, der Thürwärter, von welchem der Thürsteher eine Art
ist. Des Reichs Erbthürhüther, welches die Grafen von Werther sind. In manchen
Gerichten und Dikasterien sind die Thürhüther mehr zum Einlaß der Parteyen zur
Ausrichtung der Befehle des Gerichtes, als zur Bewachung der Thür bestimmt,
daher sie in einigen Gegenden auch Thürsteher genannt werden. Die Thürknechte
sind die geringste Art derselben. Im Tatian Duriuuarta.