Der Erbspielgraf
, des -en, plur. die -en, ein Erbbeamter des Hauses
Österreich, welcher ehedem die Spielleute, mimos, und histriones, in ganz
Österreich unter seiner Aufsicht hatte. Daher das Erbspielgrafenamt. Schon
zu Anfange des vorigen Jahrhundertes wurde dieses Amt mit dem
Erbkämmereramte verbunden, dem es noch jetzt
anhänget. [
1869-1870]