Der Erbschutz
, des -es, plur. car. der Schutz, welchen man einem andern
für sich und seine Erben zu leisten verpflichtet ist; der Erbschirm,
ehedem auch die Erbvogtey. In den mittlern Zeiten erwarben sich viele Stifter,
Klöster und Städte den Erbschutz mächtigerer Nachbaren, die
daher ihre Vögte, Kastenvögte, Schutzvögte, und wenn der Schutz
in ihren Familien erblich war, Erbvögte, in den neuern Zeiten aber
Erbschirmherren, Erbschutzherren genannt wurden. [
1869-1870]