Der Erbprinz
, des -en, plur. die -en, Fämin. die Erbprinzessin, plur.
die -en, der nächste Erbe, oder die nächste Erbinn eines Herzogthumes
oder Fürstenthumes. Ist er der vermuthliche Erbe eines Königreiches,
so heißt er Kronprinz. Zuweilen gibt es aber auch in Königreichen
Erbprinzen, die alsdann dem Kronprinzen nachgeordnet sind. So heißt zu
unsern Zeiten der einzige Prinz des Königes von Dänemark der
Kronprinz, des Königes Stiefbruder aber, der Prinz Friedrich, der
Erbprinz. [
1867-1868]