Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Suche

Neue ausführliche Suche

Der Erbnehmer | | Erboßen

Erborgen

, verb. reg. act. von borgen, als ein Darlehen bekommen, borgen. Er hat es nur erborgt. Erborgtes Geld. [1865-1866]
Der Erbnehmer | | Erboßen