Der Erbmann
, des -es, plur. die -männer oder -leute. 1) In einigen
Gegenden, ein Erbeigener, ein eigenthümlicher Besitzer gewisser liegenden
Gründe. So werden in einigen Gegenden Westphalens die Markgenossen oder
Bewohner einer Holzmark Erbmänner genannt,
S. Erbexe. 2) Zuweilen auch ein Erbzinsmann. 3) In
manchen Gegenden verstehet man unter Erbleuten leibeigene Unterthanen beyderley
Geschlechtes. [
1865-1866]