Der Erbmangel
, des -s, plur. die -mängel, ein erblicher, angeerbter
Mangel, oder Fehler. Bey den Pferden werden gewisse Gebrechen, die ihnen
entweder die Gesundheit benehmen, wie der Rotz, die Mauke, oder ihr Ansehen
verringern, oder auch den Umgang mit ihnen beschwerlich machen, sehr
uneigentlich Erbmängel genannt, und dadurch von den Hauptmängeln und
geringen Mängeln unterschieden.
S. auch Erbschade. [
1865-1866]