Erbitten
, verb. irreg. act.
S. Bitten. 1) Durch Bitten erhalten. Etwas von einem
erbitten. Sich jemandes Gewogenheit erbitten. Ich habe es endlich noch
erbethen. Darum gebe ich ihn dem Herrn wieder, weil er vom Herrn erbethen ist,
1 Sam. 1, 18. Zeugen zu einer Handlung erbitten. Die Zeugen sind dazu erbethen
worden. Erbethene Zeugen. 2) Los bitten, frey bitten. Einen Verurtheilten
erbitten. Der Übelthäter ist erbethen worden. 3) So lange bitten, bis
man seine Absicht bey jemanden erreicht. Ich habe ihn endlich noch erbethen, so
lange gebethen, bis er mir meine Bitte bewilliget hat. Helfen sie mir meinen
Vater erbitten, daß er meinem Glücke nicht länger hinderlich
ist. Ich kann ihn nicht erbitten. In dieser letzten Bedeutung kommt irbiten
schon bey dem Ottfried vor. Das Bey- und Nebenwort erbittlich ist nicht
gewöhnlich, wohl aber dessen Gegensatz unerbittlich. [
1863-1864]