Der Erbhofmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. an verschiedenen Höfen, ein
Erbbeamter, der den Vorsitz und Rang vor allen übrigen Erbbeamten hat.
Dergleichen Erbhofmeister gibt es im Clevischen. Auch das Haus Österreich
hat seine Erbhofmeister, welche Würde Kaiser Ferdinand I im Jahr 1539
errichtet, und die von Roggendorf damit beliehen hat, nach deren Abgang selbige
an die Grafen Trautson gekommen ist.
S. Hofmeister. [
1863-1864]