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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Erbgrund | | Das Erbgut

Der Erbgulden

, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten das Abzugsgeld, welches von Erbschaften, die einem Fremden anheim fallen, abgezogen wird, weil man anfänglich nur einen Gulden von hundert abzuziehen pflegte. S. Abzug und Erbkauf. [1861-1862]
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