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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Erbgerichtsbarkeit | | Erbgesessen

Der Erbgerichtsherr

, des -en, plur. die -en. 1) Ein Gerichtsherr, der seine Gerichtsbarkeit erblich und eigenthümlich besitzet, sie sey von welcher Art sie wolle. 2) Ein Gerichtsherr, der nur die niedere Gerichtsbarkeit besitzet. 2. S. Erbgericht. [1861-1862]
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