Der Erbfürst
, des -en, plur. die -en, ein erblicher Fürst, der sein
Fürstenthum erblich besitzet; zum Unterschiede von einem Wahlfürsten.
Daher das Erbfürstenthum. Zuweilen auch nur ein Fürst, der zum Erbe
eines andern bestimmt ist, wie Erbprinz. [
1861-1862]