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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Erbfrohn | | Der Erbgang

Der Erbfürst

, des -en, plur. die -en, ein erblicher Fürst, der sein Fürstenthum erblich besitzet; zum Unterschiede von einem Wahlfürsten. Daher das Erbfürstenthum. Zuweilen auch nur ein Fürst, der zum Erbe eines andern bestimmt ist, wie Erbprinz. [1861-1862]
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