Der Erbfeuerherr
, des -en, plur. die -en, ehemahlige Erbbeamte des Reiches,
deren Amt auch das Feuereisenamt hieß. Sie hatten an dem kaiserlichen
Hoflager auf Feuer und Licht zu sehen. Noch zu Carls V Zeiten wurde dieses Amt
von einem Herren von Plesse verwaltet, mit dessen Familie es aber auch
aufgehöret hat.
S. Feuerherr. [
1861-1862]