Der Feuerherr
Der Feuerherr,
[
131-132] des -en, plur. die -en. 1) An
einigen Orten, obrigkeitliche Personen, welche bey der Löschung einer
Feuersbrunst die Aufsicht führen; Brandherren. 2) Im Deutschen Reiche war der
Erbfeuerherr ehedem ein Erbbeamter des Kaisers und des Reiches, welcher an dem
jedesmahligen kaiserlichen Hoflager die Aufsicht über das Feuer und das Licht
hatte. Die Herren von Plesse haben dieses Amt zuletzt verwaltet. Ihr Amt wurde
das Erbfeueramt oder Erbfeuereisenamt genannt.