Entziehen
, verb. irreg. act. (
S. Ziehen,) wegziehen, eine Sache von einem Orte oder
von einer andern Sache ziehen. 1. Eigentlich, in welchem Verstande doch dieses
Zeitwort im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. Entzeuch deinen Fuß vom
Hause deines Nächsten, Sprichw. 25, 17. 2. Figürlich. 1) Einem etwas
entziehen, überhaupt, ihn hindern, dasselbe zu besitzen oder zu
gebrauchen. Jemanden seine Hülfe entziehen, ihm seine Hülfe versagen,
ihm nicht helfen. Die besten Männer werden dem Vaterlande entzogen, werden
aus demselben weggezogen, außer Stande gesetzet, demselben zu dienen. Im
Oberdeutschen auch mit Verschweigung der dritten Endung der Person. [
1841-1842] Er ließ eine Theurung in das Land kommen, und entzog
allen Vorrath des Brotes, Ps. 105, 16. 2) In engerer Bedeutung, mit dem
Nebenbegriffe der Unrechtmäßigkeit, einem etwas entziehen, das ihm
gehöret oder zukommt. Den Bürgern die Nahrung entziehen. Dem Pferde
sein Futter entziehen. 3) Sich einer Sache entziehen, sich von derselben
entfernen; im Oberdeutschen auch mit dem Vorworte von. Sich den Sorgen
entziehen, sie vermeiden. Sich den Geschäften, der Arbeit, dem
Geräusche der Welt entziehen. Sich einer Person (im Oberdeutschen von
einer Person,) entziehen, die Gemeinschaft mit ihr ganz oder eine Zeit lang
aufheben. Ingleichen, jemanden seine Hülfe entziehen, ihm seine Hüfse
versagen. Meine Nächsten haben sich entzogen, und meine Freunde haben mein
vergessen, Hiob 19, 14. Daher die Entziehung in den beyden ersten
figürlichen Bedeutungen.Anm. Ottfried gebraucht das Reciprocum sih
intzihan noch für, sich wegbegeben. An andern Orten stehet bey ihm
irziehen statt des Activi entziehen. [
1843-1844]