* Entschütten
, verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen üblich ist.
1) Für beschützen. Der sy schirmet und endtschüttet, und vor
allem gewalt errettet, Theuerd. In engerer Bedeutung, für entsetzen. Die
belägerte Stadt entschütten, Bluntschli. 2) Für entladen,
befreyen. Sich der Furcht entschütten. Einen andern seines Kummers
entschütten. Ich will mich des Handels entschütten. Sich eines
Verdachtes entschütten. 3) Für entbrechen. Wir können uns um so
weniger entschütten u. s. f.
S. Schütten und Schützen. [
1833-1834]