Entschuldigen
, verb. reg. act. 1) Von aller Schuld befreyen, frey sprechen,
doch nur in einigen figürlichen Ausdrücken. Das entschuldiget seinen
Fehler. Doch sind sie damit nicht entschuldigt, Weish. 13, 8. Und doch keine
Sache vorhanden ist, damit wir uns solcher Aufruhr entschuldigen möchten,
Apostelg. 19, 40; welche Wortfügung mit der zweyten Endung der Sache doch
bloß Oberdeutsch ist, und schon in dem Schwabensp. vorkommt. 2) Von aller
Schuld zu befreyen suchen, Gründe anführen, warum man nicht für
schuldig gehalten seyn will. Entschuldige seine Thorheit nicht, Sir. 30, 11. Da
trat Lysis öffentlich auf, und entschuldigte den König, 2 Macc. 13,
26. Besonders, Gründe anführen, warum man jemanden nicht Folge
leisten, seine Einladung nicht annehmen kann u. s. f. Die Geladenen fingen an,
sich zu entschuldigen, Luc. 14, 18. Sich mit der Krankheit, mit seinen
Geschäften entschuldigen. Sich entschuldigen lassen. Daher die
Entschuldigung, plur. die -en, so wohl von der Handlung des Entschuldigens,
ohne Plural, als auch von den angeführten Gründen selbst. Etwas zu
seiner Entschuldigung vorbringen. Eines Entschuldigung annehmen. Es fehlet ihm
nie an Entschuldigungen. Leere, ungegründete Entschuldigungen.Anm. Dieses
Zeitwort ist das Frequent. des noch im Oberdeutschen üblichen Zeitwortes
entschulden. Die Alten hatten statt desselben andere ähnliche
Ausdrücke. So kommt bey dem Kero antrahchon, bey dem Ottfried intzellen,
bey dem Hornegk entsagen, bey andern ursagen, im Nieders. entreden, vor, welche
insgesammt nach dem Lat. excusare gebildet sind. [
1833-1834]