Entschlagen
, verb. irreg. act. (
S. Schlagen,) welches nur als ein Reciprocum mit der
zweyten Endung der Sache gebraucht wird. Sie wurden ihrer Haft entschlagen,
davon befreyet. Sich der Sorgen entschlagen, sich von ihnen befreyen, los
machen. Sich der Geschäfte entschlagen, die Geschäfte vermeiden, sich
von denselben los machen. Der ungeistlichen Fabeln entschlage dich, 1 Tim. 4,
7. Sich einer Person, einer Gesellschaft entschlagen, sie meiden. Ich will mich
seiner ewig entschlagen.
S. Schlagen. [
1833-1834]