Entsagen
, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, sich einer
Person oder Sache völlig begeben, für das niedrigere absagen, mit der
dritten Endung der Sache. Einem Anspruche, einer Forderung, einem Eigenthume,
einem Vorsatze entsagen. Seinen Lastern entsagen. Einer Person entsagen, sich
von aller Gemeinschaft mit ihr, von allen Ansprüchen auf dieselbe los
sagen. Entsagest du dem Teufel? in der Tauf-Formel. Da-her die Entsagung. Wolt
ich mich der entsagen, Rudolf von Niuwenburg.Anm. Statt dieses Zeitwortes war
ehedem von des Kero Zeiten an forsahhan, versagen, im Angels. forsecgan, im
Engl. forsake, im Nieders. versäken, im Schwed. försaka üblich.
Doch kommt aetsacan, andsacan, onsakan in dieser Bedeutung schon im Angels.
vor. Veraltete oder doch im Hochdeutschen ungewöhnliche Arten des
Gebrauches des Zeitwortes entsagen sind: 1) Nicht annehmen wollen, verwerfen,
ausschlagen, mit der vierten Endung der Sache, im Nieders. Den Bürgen
entsagen, ihn verwerfen. 2) Etwas entsagen, es verreden, geloben, es nie wieder
zu thun, im Oberdeutschen. 3) Drohen, welche Bedeutung das Schwed. undsaega
hat. 4) Entschuldigen, in welchem Verstande intsagen bey dem Notker vorkommt,
nach dem Muster des Lat. excusare, von Sage, Sache, causa. 5) Verbiethen,
untersagen. Einem das Wasser entsagen. Im Oberdeutschen. [
1831-1832]