Entnehmen
, verb. irreg. act. (
S. Nehmen,) welches im Oberdeutschen für wegnehmen,
entziehen, üblich ist, aber auch in einigen Hochdeutschen Kanzelleyen
gebraucht wird. 1. Eigentlich. Einem etwas entnehmen, es ihm entziehen,
benehmen.
Ach Fürst, ich bin verschenkt, und bin mir selbst
entnommen, Hofmannsw.
Auch die Hochdeutschen Kaufleute pflegen ihren Vorschuß
auf ihren Freund zu entnehmen, wenn sie solchen Vorschuß auf ihn
trassiren. 2. Figürlich. 1) Von etwas befreyen. Jemanden der Gefahr, der
Strafe entnehmen. 2) Geld von jemanden entnehmen, es von ihm entlehnen. 3)
Abnehmen, verstehen, ersehen, vernehmen. Wie uns daraus zu entnehmen gewesen.
In allen diesen Bedeutungen kommt es im Hochdeutschen nur selten
vor. [
1829-1830]