Entheiligen
, verb. reg. act. der Heiligkeit berauben, doch nur
figürlich, etwas thun, welches wider die Heiligkeit einer Sache streitet.
Den Sabbath, den Nahmen Gottes, die Kirchen entheiligen. So auch die
Entheiligung.Anm. Intheiligon findet sich schon bey dem Notker. In den
folgenden Zeiten kommt dafür auch vermeinen, von gemein, vor, und im
gemeinen Leben sagt man auch verunheiligen. [
1827-1828]